Zuwendungsvergaberecht

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Rechtsanwalt Michael Pilarski

Michael Pilarski

Rechtsanwalt Michael Pilarski hat vieljährige Erfahrung als Syndikus bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen - NBank - in Hannover gesammelt. Als Prüfer, insbesondere der Vergaberechtsstelle, lag sein Schwerpunkt mehrere Jahre in den Bereichen Zuwendungs- und Vergaberecht. Er hat die Einhaltung des Zuwendungs- und Vergaberechts durch private und öffentliche Auftraggeber, die Förderung aus öffentlichen Mittel erhalten, geprüft und Zuwendungsempfänger bei der zuwendungs- und vergaberechtlichen Fragestellungen begleitet.

In der Folge ist er in der Rechtsabteilung der NBank in den Bereichen Vergabe-, Zuwendungs-, Vertrags-, Verwaltungsrecht sowie Auslagerungsmanagement beschäftigt gewesen und hat vielfältige Erfahrungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere wegen Ablehnungen von Förderanträgen, Aufhebungen von Bewilligungen und Rückforderungen von Fördermitteln wegen Vergabefehlern, Verstößen gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns und anderer zuwendungsrechtlicher Fehler, vorzuweisen.

Darüber hinaus sitzt er der Vergabekammer Niedersachsen sowie der Vergabekammer des Bundes bei, übernimmt Referententätigkeiten sowie Schulungen und ist Autor verschiedene Veröffentlichungen.

Vita:

  • Geboren 1983 in Gdingen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Rechtsreferendariat am OLG Celle
  • Seit 2012 zugelassener Rechtsanwalt
  • Seit 2012 Volljurist und Syndikus bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank - in Hannover
  • Seit 2015 Beisitzer bei der Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg
  • Seit 2020 Beisitzer bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn

Auszeichnungen:

  • 1. Platz bei den DVNW-Awards 2017 für den Beitrag "Praktische Umsetzung der Binnenmarktrelevanz öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich"
  • 2. Platz bei den DVNW-Awards 2018 für die Beiträge "Die Angebotsfrist bei der freihändigen Vergabe nach der VOB/A" und "Die Zulässigkeit der Abänderung von Bieterfragen durch die Vergabestelle"
  • 3. Platz bei den DVNW-Awards 2019 für den Beitrag "Änderung für die Förderpraxis: Widerruf von Förderbescheiden wegen Vergabeverstößen nach § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG nicht mehr möglich"
  • 1. Platz bei den DVNW-Awards 2020 für den Beitrag "Vergabefehler in Beschäftigungsverhältnissen und ihre Folgen für den Mitarbeiter"
  • 4. Platz bei den DVNW-Awards 2023 für den Beitrag "Entlastung der Vergabestellen durch ChatGPT in der Vergabepraxis?"
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